Wir schulen Ihre StaplerfahrerInnen.
*** Unsere Schulungen finden in Kleingruppen und unter Beachtung der Hygienevorschriften statt! ***
Liebe Kunden,
aufgrund der Corona-Pandemie finden die Schulungen in Kleingruppen statt, damit wir die Abstandsregelung umsetzen können. Des Weiteren werden bei der Schulung Hygienemaßnamen getroffen, um die Corona Pandemie weiter einzudämmen. Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung entgegen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis bei der Durchführung und Umsetzung der Maßnahmen.
Wir wünschen Ihnen eine gesunde Zeit
Ihr Schmidt-Falbe Team
Als Betreiber eines Flurförderzeug-Fuhrparks in der Intralogistik wissen Sie natürlich, dass ein gültiger Flurfördermittelschein für jede/n MitarbeiterIn unumgänglich ist, wenn es um das Fahren bzw. Bedienen eines Elektro-, Diesel- oder Gasstaplers, einer Hebebühne / Arbeitsbühne oder eines anderen Flurförderzeugs geht. Klar ist auch: Je professioneller die Ausbildung zum Erlangen eines Staplerscheins ist, umso besser für Ihre Intralogistik.
Denn über die gesetzlichen Vorschriften hinaus kann eine gute Fahrerschulung für Gabelstapler das Verantwortungsgefühl fördern, die Effizienz erhöhen und das Sicherheitsempfinden sensibilisieren. Wir von Schmidt-Falbe GmbH sind der Meinung: Es kommt beim Flurfördermittelschein nicht nur darauf an, dass man ein Papier in der Tasche hat, sondern auch ein Gespür für den sicheren und wirtschaftlichen Umgang mit einem Gabelstapler oder anderem Flurförderzeug entwickelt. Darauf sind unsere Fahrerschulungen abgestimmt.
Ob zum erstmaligen Erwerb eines Staplerscheins oder für die jährliche Unterweisung: Wir unterrichten Ihre Mitarbeiter in den eigenen Schulungsräumen an unserem Stammsitz in Renningen. Bei Bedarf und abhängig von der Teilnehmerzahl bieten wir die Schulungen auch in Ihrem Unternehmen vor Ort an – mit dem Vorteil, dass die Praxis-Teile der Fahrerschulung und Staplerscheinprüfung mit den gewohnten Staplern stattfinden.
Wir berücksichtigen alle vorgeschriebenen Unterrichts- sowie Prüfungsinhalte und schulen gemäß DGUV Vorschrift 68 (zuvor BGC D27) und DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGV / BGG 925).